Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Damit Sie stets informiert sind.
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für Versteigerungen und für den freihändigen Verkauf durch die HENDRIKSEN GmbH.
§ 1 Allgemeines
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Verhältnis zwischen dem Benutzer einerseits und HENDRIKSEN GmbH andererseits bei Nutzung der Website. Darüber hinaus gelten die Datenschutzbestimmungen von HENDRIKSEN GmbH. Der Benutzer ist selbst dafür verantwortlich, die Datenschutzbestimmungen von HENDRIKSEN GmbH regelmäßig auf der Website einzusehen. Die Anwendbarkeit anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen als den vorliegenden ist ausgeschlossen.
2. Mit der Teilnahme an der Versteigerung der HENDRIKSEN GmbH erkennen Bieter und Käufer die Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen an. Die Bedingungen gelten ebenfalls für den freihändigen Verkauf und alle sonstigen Verkäufe der HENDRIKSEN GmbH. Sie werden Bestandteil des Kaufvertrages.
3. Die Teilnahme an Versteigerungen und der Ankauf von der HENDRIKSEN GmbH sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen und juristischen Personen erlaubt. Die HENDRIKSEN GmbH ist berechtigt, Personen von der Versteigerung auszuschließen.
4. Die Versteigerung und der Verkauf durch die HENDRIKSEN GmbH erfolgen im Namen und für Rechnung des jeweiligen Auftraggebers.
5. Die HENDRIKSEN GmbH ist berechtigt, Ansprüche gegen Bieter und Käufer im eigenen Namen und auf Rechnung des Auftraggebers geltend zu machen.
§ 2 Verfahren
1. Der Bieter hat sich nach Aufforderung vor Teilnahme an der Versteigerung durch Reisepass oder Personalausweis auszuweisen.
2. Schriftliche Gebote sind zugelassen, wenn das Gebot unmissverständlich formuliert ist und es dem Versteigerer nebst einem bankbestätigten Scheck gemäß dem beigefügten Muster spätestens bis zum Versteigerungsbeginn vorliegt.
3. Der HENDRIKSEN GmbH bleibt vorbehalten, die im Versteigerungskatalog angegebene numerische Auktionsfolge zu ändern, Positionen zusammenzufassen oder zu trennen oder zurückzuziehen.
4. Der Versteigerer hat das Recht, Mindestgebote festzusetzen oder ein Gebot abzulehnen. Der Bieter ist an sein Gebot gebunden. Der Zuschlag erfolgt nach Aufruf in EURO oder in Ausnahmefällen in einer Fremdwährung an den Höchstbietenden.
5. Der Versteigerer entscheidet, wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben, der Höchstbietende vor dem Zuschlag sein Gebot nicht gelten lassen will oder Zweifel an der Gültigkeit des Höchstgebots oder des Zuschlags bestehen. Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern, unter Vorbehalt erteilen oder in begründeten Fällen den erteilten Zuschlag aufheben. Der Versteigerer ist berechtigt, in den vorgenannten Fällen wieder auszubieten und zu versteigern.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung des Kaufpreises an die HENDRIKSEN GmbH und Abnahme des Versteigerungsgegenstandes.
§ 3 Haftung
1. Die Versteigerung und der Verkauf der Gegenstände erfolgt, wo und wie sie stehen und liegen, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, soweit sie nicht neu sind. Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt ein Jahr ab Abnahme. Die im Versteigerungskatalog oder in anderen Beschreibungen enthaltenen Angaben, wie Daten, Maße, Arbeitsleistung, Baujahr, Kilometerstand, Fotos etc. sind unverbindlich. Die Angaben sind weder zugesicherte Eigenschaften noch Beschaffenheitsvereinbarungen. Eine Übereinstimmung von Fotos, Beschreibungen und Positionsnummern im Versteigerungskatalog wird nicht gewährleistet. Von der HENDRIKSEN GmbH wird eine Besichtigung der Gegenstände vor der Versteigerung oder dem Verkauf angeraten. Die Inbetriebnahme von Fahrzeugen, Geräten etc. ist verboten.
2. Personen, die das Versteigerungs- und Verkaufsgelände zum Zwecke der Besichtigung, der Prüfung, der Teilnahme an der Versteigerung, des Erwerbs oder der Abnahme betreten, handeln auf eigene Gefahr und haften für verursachte Schäden. 3. Eine Haftung der HENDRIKSEN GmbH für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung der HENDRIKSEN GmbH, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung der HENDRIKSEN GmbH für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der genannten Personen. HENDRIKSEN GmbH haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden.
4. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlusts und der Beschädigung des Versteigerungsgegenstandes unmittelbar auf den Käufer über. Das Eigentum geht mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises an die HENDRIKSEN GmbH auf den Käufer über.
5. Demontage, Verpackung und Abholung der Kaufgegenstände erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Der Versteigerer kann vom Käufer für Kaufgegenstände, deren Demontage, Verpackung und Abholung Schäden an Immobilien und/oder an beweglichen Sachen Dritter verursachen können, die Zahlung einer Kaution verlangen.
6. Der Bieter, der im Namen eines Käufers ersteigert, haftet neben dem Käufer für die Zahlung des Kaufpreises, die Abnahme des Kaufgegenstandes und auf Schadensersatz.
7. Beim Einschalten von Dritten wird HENDRIKSEN GmbH stets mit der nötigen Sorgfalt vorgehen. HENDRIKSEN GmbH ist allerdings nicht für eventuelle Unzulänglichkeiten dieser Dritten haftbar.
§ 4 Zahlung und Übergabe
1. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagssumme und der an die HENDRIKSEN GmbH zu zahlenden Versteigerungsprovision (Aufgeld) von 15 % der Zuschlagssumme zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer auf die Zuschlagssumme und das Aufgeld.
2. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Der Kaufpreis ist in bar oder mit bankbestätigtem Scheck gemäß dem beigefügten Muster an die HENDRIKSEN GmbH zu zahlen. Die Zahlung per Scheck gilt mit unwiderruflicher Gutschrift des Scheckgegenwertes auf dem Konto der HENDRIKSEN GmbH als bewirkt.
3. Der HENDRIKSEN GmbH bleibt vorbehalten, von dem Käufer noch während der Versteigerung eine sofortige Anzahlung bis zur Hälfte des Kaufpreises gegen Quittung zu verlangen. Leistet der Käufer die Anzahlung nicht sofort, ist die HENDRKSEN GmbH berechtigt, den Kaufgegenstand unter Ausschluss des Käufers wieder zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der Käufer ist zur Zahlung der durch die Wiederversteigerung oder den freihändigen Verkauf verursachten Kosten, der Aufwendungen für Transport, Lagerung, Insertion, Personal für Hilfskräfte, Gebühren, Steuern etc. sowie ggf. des Mindererlöses verpflichtet. Der Käufer hat keinen Anspruch auf einen Mehrerlös.
4. Während und unmittelbar nach der Versteigerung von der HENDRIKSEN GmbH gestellte Rechnungen werden von ihr nachträglich geprüft. Der HENDRIKSEN GmbH bleibt vorbehalten, fehlerhaft erstellte Rechnungen zu korrigieren.
5. Mit der Fälligkeit des Kaufpreises ist der Käufer zur Zahlung und Abnahme des Kaufgegenstandes innerhalb der vom Versteigerer gesetzten Frist verpflichtet. § 3 Ziff. 5 bleibt unberührt.
6. Der Käufer darf nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
7. Der Verkauf an Käufer aus EU-Mitgliedsstaaten erfolgt mehrwertsteuerfrei, wenn der Käufer seine amtlich beglaubigte Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (Ust-Id.-Nr.) vorlegt. Die HENDRIKSEN GmbH kann vom Käufer die Hinterlegung der Mehrwertsteuer in bar oder mit bankbestätigtem Scheck gemäß dem beigefügten Muster verlangen. Die Mehrwertsteuer wird nach Feststellung der Richtigkeit und Gültigkeit der Ust-Id.-Nr. erstattet. Ist die Ust-Id.-Nr. unrichtig oder ungültig, meldet die HENDRIKSEN GmbH den Umsatz als umsatzsteuerpflichtig und führt die Mehrwertsteuer ab.
8. Der Verkauf an Käufer aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten erfolgt nach Hinterlegung der Mehrwertsteuer in bar oder mit bankbestätigtem Scheck gemäß dem beigefügten Muster bei der HENDRIKSEN GmbH. Die Mehrwertsteuer wird nach Vorlage der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrdokumente innerhalb der von der HENDRIKSEN GmbH gesetzten Frist erstattet. Legt der Käufer die Ausfuhrdokumente nicht fristgemäß vor, meldet die HENDRIKSEN GmbH den Umsatz als umsatzsteuerpflichtig und führt die Mehrwertsteuer ab.
9. Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand nicht innerhalb der von der HENDRIKSEN GmbH gesetzten Frist ab, verweigert er die Zahlung des Kaufpreises oder gerät er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so kann die HENDRIKSEN GmbH entweder Erfüllung des Kaufvertrages und Ersatz des Verzögerungsschadens oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Im letzteren Fall ist die HENDRIKSEN GmbH berechtigt, den Kaufgegenstand unter Ausschluss des Käufers wieder zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Spätestens mit dem Zuschlag an den neuen Käufer erlöschen die Rechte des Käufers aus seinem Zuschlag. Der Käufer ist zur Zahlung der durch die Wiederversteigerung oder den freihändigen Verkauf verursachten Kosten, der Aufwendungen für Transport, Lagerung, Insertion, Personal für Hilfskräfte, Gebühren, Steuern etc. sowie ggf. des Mindererlöses verpflichtet. Der Käufer hat keinen Anspruch auf einen Mehrerlös. Darüber hinaus gilt der Käufer als Einlieferer und ist zur Zahlung der Verkaufsprovision der HENDRIKSEN GmbH verpflichtet. Die Kaufpreisforderung ist mit 8 % über dem Basiszinssatz ab Eintritt des Verzugs zu verzinsen.
§ 5 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für die Lieferung des Kaufgegenstandes ist der jeweilige Standort. Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises ist Frankfurt am Main.
2. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, sofern der Bieter, Käufer und der Auftraggeber Kaufmann ist.
3. Das Zustandekommen und die Abwicklung der Kaufverträge unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1990. Die Bieter und Käufer sind damit einverstanden, dass die Adressdaten von der HENDRIKSEN GmbH zum Zwecke der Information über Versteigerungen und Freihandverkäufe gespeichert werden.
4. Wenn und falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig ist oder aufgehoben wird, bleiben die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt in Kraft. HENDRIKSEN GmbH wird in dem Fall eine neue Bestimmung als Ersatz für die nichtige/aufgehobene Bestimmung festlegen, wobei möglichst der Tenor der nichtigen/aufgehobenen Bestimmung berücksichtigt wird. HENDRIKSEN GmbH behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.